Computerschule Damm
» Allgemeine Geschäftsbedingungen«
für Seminare und Bildungsveranstaltungen(Dienstleistungen) der Computerschuleund Schulungen zur eVergabe
§1 Wirkungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB werden vom Kunden automatisch
durch Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Dienstleistungen
der Computerschule. §2 Auftragserteilung und Leistung
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist ein Vertragsabschluss, bzw. der schriftliche Auftrag des Kunden an uns.Aufträge können in schriftlicher und digitaler Form erfolgen.
Der Kunde erhält dazu von uns eine Auftragsbestätigung.
Sollte eine Veranstaltung ausgebucht oder unterbelegt sein, erfolgt eine schriftliche Absage innerhalb von 10 Tagen vor Kursbeginn.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Bestandteil der Vertragsbeziehung gewertet.
§3 Preise
Alle Preise für Bildungsmaßnahmen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Eine Mehrwertsteuer wird in diesem Fall von uns nicht berechnet, da die Bildungseinrichtung steuerbefreit ist.
§4 Zahlung
Die Teilnehmerbeiträge sind, wenn nichts anderes vereinbart, so zu zahlen wie in der Anmeldung aufgeführt. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert zu zahlen sind.Der Preis für die Bildungsmaßnahme ist mit Beginn der Veranstaltung fällig soweit nichts anderes vereinbart ist (Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf dem Anmeldformular).
Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des üblichen Zinssatzes zu fordern.
Zur Aufrechnung und Zurückhaltung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.
§5 Stornofristen und - gebühren
Der Teilnehmende kann bis Seminar- oder Bildungsveranstaltungsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter, die schriftlich erfolgen muss, vom Vertrag zurücktreten.Stichtag ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmenden steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung zu:
Bis zu 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Storno kostenfrei möglich.
Drei bis 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr 50% des Veranstaltungspreises.
Bis zu zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr 100% des Veranstaltungspreises.
§6 Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Bildungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden.§ 7 Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweita) ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) der Veranstalter für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Bei Ausfall bzw. Absage einer Seminar- oder Bildungsveranstaltung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter kann auch nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfallkosten oder sonstigen Ansprüchen verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
Die Haftung für Vermögensschäden aus der Schulungstätigkeit oder den Schulungsinhalten ist ausgeschlossen.
Die Entschädigungssumme ist auf den maximal eineinhalbfachen Preis einer Einheit beschränkt.
§ 8 Verjährung, Datenschutz
Ansprüche des Seminar- oder Bildungsveranstaltungsteilnehmenden gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 30 Tagen ab dem vertraglich vorgesehenen Datum des Endes der Seminar- oder Bildungsveranstaltung.Die für die Verwaltung benötigten Personaldaten des Teilnehmenden werden zur Durchführung der Seminar- oder Bildungsveranstaltung mittels EDV gespeichert. Weiter werden die Daten zum Versenden von Informationsmaterial des Veranstalters und zur Abwicklung mit Zuschussgebern verwendet. Daten werden weder verkauft noch in irgendeiner anderen Form Dritten zugänglich gemacht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.§10 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Computerschule in Erfurt.
Dies gilt auch als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Kunden darstellenden Streitigkeiten.
Erfurt, 01.10.2010